Update 11.02.2020:
Antwort auf Anfrage an das Bezirksamt Spandau über FragDenStaat.de
Laut aktuellem B-Plan ist im Nord-Westen der Insel Gartenfeld keine Brücke geplant, die eine Verbindung zur Wasserstadtbrücke durch eine übergeordnete Hauptverkehrsstraße ermöglichen würde.
Wieso behaupten bestimmte Personen aus der Politik, die übergeordnete Hauptverkehrsstraße würde „sofort“ gebaut?
"Beschluss aus der 25. Bezirksamtssitzung vom 20.08.2019
Gegenstand des Antrages:
Information über die Änderung des Geltungsbereichs und Änderung des Titels des Bebauungsplans 5-109.
Beschluss:
Das Bezirksamt Spandau beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 5-109 um die Fläche von zwei Brücken über den Alten Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal, wie ab Seite 3 dieser Vorlage dargestellt wird.
Der Geltungsbereich umfasst nunmehr das Gelände auf der Insel Gartenfeld westlich der Gartenfelder Straße, zwischen Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal (Hohenzollernkanal) und Alter Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal sowie für eine Teilfläche des Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanals und eine Teilfläche des Alter Berlin-Spandauer Schifffahrtskanals sowie für Teilflächen der Rhenaniastraße des Bootshauswegs, des Grützmachergrabens und für eine Teilfläche des Saatwinkler Damms im Bezirk Spandau, Ortsteile Siemensstadt und Haselhorst.
Die Abteilung Bauen, Planen und Gesundheit - Stadtentwicklungsamt - wird beauftragt, den Bebauungsplan 5-109 weiter zu bearbeiten."
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